Folgende Informationen stellt Costa auf den eigenen Websites zur Verfügung. Die Stellungnahmen sind natürlich aus der Sicht der Costa Reederei. Au der Costa Website gibt es entsprechende Interviews in Videoform. Costa Communicationswebsite zum Costa Unfall.
16. Oktober 2012
19 Uhr
15. Oktober 2012
A: Die Antwort ist einfach: Das Unternehmen wusste nichts über diesen Vorgang, welcher vom Kapitän durchgeführt wurde. Und ich muss sagen, dass dies bei der Expertenanhörung sehr klar wurde. Ich möchte an dieser Stelle nicht konkret über Verantwortlichkeiten diskutieren, aber vermutlich handelt es sich um eine unsachgemäße Initiative des Kapitäns – durchgeführt ohne jemanden zu informieren, nicht einmal – wie ich glaube – seine Crewmitglieder, bis zur letzten Minute.
A: Was diesen Punkt betrifft glaube ich ist es angebracht, diejenigen hervorzuheben und zu loben, die wirklich viel in dieser Nacht geopfert haben. Alle Crewmitglieder und Passagiere an Bord konnten nur ausschließlich aufgrund des Handelns der Crew evakuiert werden. Die erste Person, die von extern an Bord kam, tat dies um ein Uhr morgens, das sind zweieinhalb Stunden später, nachdem der Alarm ausgelöst wurde.
A: Unsere Antwort darauf ist einfach: Eine dieser zwei hat ausgezeichnet funktioniert und das bedeutet, dass dies überhaupt nicht die Untersuchungen beeinflusst, schon gar nicht die heutigen Klarstellungen. Die Tatsache, dass eines der zwei Aufzeichnungsgeräte nicht richtig funktionierte wurde ordnungsgemäß gemeldet. Dieses wäre im nächsten Anlaufhafen repariert worden.
A: Das ist nicht richtig. Dieser Punkt wurde heute angesprochen und während der heutigen [Anm. gestern] Anhörung diskutiert. Das Schiff war mit mehr Radaren ausgestattet als vorgeschrieben, das vorgegebene Minimum hat ordnungsgemäß funktioniert.
A: Nein, das optimale Vorgehen ist hier nicht der Punkt. Das Verfahren dreht sich um Fakten, die eine strafrechtliche Relevanz haben. Anders ausgedrückt, es geht um den kausalen Zusammenhang zwischen bestimmten Voraussetzungen und dem Vorfall. Von allen diesen Voraussetzungen, die heute hier diskutiert wurden, war absolut nichts dabei, was das Unternehmen Costa betreffen könnte.
A: Vorläufig ist diese Tatsache nicht bestätigt worden, die Experten haben keine Stellung zu diesem Punkt genommen. Ich gehe davon aus, dass man während der Anhörung weitere Informationen zu dieser Tatsache fordern wird.
A: Nein, sehen Sie, das Thema hier hat mit der Ereigniskausalität zu tun. Bis heute kann absolut nichts über die Auswirkung dieses Fehlers auf den weiteren Verlauf gesagt werden.
13. September 2012
Im Hinblick auf eine Benachrichtigung über Notsituationen ist gesetzlich vorgesehen, dass bei Unfällen die Informationspflicht gegenüber den Behörden dem Kapitän obliegt, wohingegen es in der Verantwortung des Unternehmens liegt, den Behörden zur Verfügung zu stehen. Aus den Akten geht hervor, dass der Kapitän dem Vertreter der Krisenabteilung von Costa Crociere gegenüber versichert hatte, dass die Behörden informiert wurden. Zudem besteht kein Zweifel, dass sich das Unternehmen den Behörden zur Verfügung hielt. Aus den Akten geht ebenfalls zweifelsfrei hervor, dass die Kommunikation durch den Kapitän zur Krisenabteilung insgesamt nicht rechtzeitig, nicht vollständig und auf konfuse Art und Weise erfolgte, so dass der Ernst der Lage nicht eindeutig eingeschätzt werden konnte.
Die Behauptung, die Mitarbeiter seien auf Notfälle nicht vorbereitet gewesen, entbehrt jeder Grundlage. Die angeblichen Mängel bezüglich der Qualifikation einiger Besatzungsmitglieder sind aus technischer und administrativer Sicht haltlos und beziehen sich lediglich auf wenige Elemente, die für das Notfallmanagement nicht entscheidend waren.