DRV tittelt neue Rechte für Schiffspassagiere – die Realität sieht anders aus…

Wenn ich lese das der Branchenverband, der die Reeder vertritt fleissig an der neuen EU Verordnung mitgearbeitet hat, wird mir ganz warm ums Herz!  Reedereien die gerne die Rechte der eigenen Passagiere stärken wollen? Ja und hier dann direkt einige Beispiele die als Stärkung der Passagierrechte verkauft werden:

– „…Dazu zählt, dass Kreuzfahrtpassagiere keinen Anspruch auf Rückerstattung oder anderweitige Beförderung im Falle einer Verspätung oder Annullierung haben, da sie bereits den Schutz der Pauschalreiserichtlinie genießen….“.

-“ Außerdem konnte für den Kreuzfahrtenbereich durchgesetzt werden, dass eine zwingend erforderliche Begleitperson eines behinderten oder in seiner Mobilität eingeschränkten Reisenden keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung hat…“.

…“Die Entschädigungsleistung wird prozentual an den Fahrpreis gekoppelt. Ein Anspruch auf diese entfällt, wenn die Verspätung oder Annullierung durch Wetterbedingungen verursacht wurden, die den sicheren Betrieb des Schiffes beeinträchtigen würde….“.

…“Der Beförderer kann die Gesamtkosten der Unterbringung an Land auf 80 Euro je Fahrgast und Nacht für höchstens drei Nächte beschränken…“.

Diese Textpassagen stammen direkt vom deutschen Reiseverband, und stärken ausschliesslich die Rechte der Reeder und nicht die z.B. von behinderten Menschen! Ein Lächeln sei also gestattet!

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