In diesem Fall müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, das Kapitän Schettino, der Unglückskapitän der Costa Concordia, im Sinne der Firma die Rettungsarbeiten hinaus gezögert hat.
Hierzu besteht ja bereits der Vorwurf das Schettino den Generalalarm deutlich zu spät ausgelöst hat.
Die Klage wird vermutlich zu Stande kommen, da man natürlich in jede Handlung alles hinein interpretieren kann.
Costa hat nun Zeit selbst Stellung zu nehmen. Bei Costa wird man dieser Anklage eher gelassen entgegen sehen, denn die Bussgelder in Italien sind natürlich lange nicht so hoch wie in den USA, wo es sicher auch noch das eine oder andere Verfahren geben wird.