Trinkgeld Regelung — …das OLG Koblenz hat erneut , ganz aktuell, Trinkgeldregelungen in Frage gestellt. In einem aktuellen Urteil (OLG Koblenz vom 14.06.2019, Az. 2 U 1260/17) ging es in einer Klage gegen den Reiseveranstalter Berge und Meer.
Demnach ist es nicht zulässig Trinkgeld/ Serviceentgeld dem Kundenbordkonto zu belasten. Auch die Werbung muss entsprechend immer den Endpreis enthalten. Der Hinweis das man ja den Betrag ändern könnte oder auch streichen könnte ist nicht ausreichend. Das Gericht bestätigte mit seinem Beschluss das in erster Instanz ergangene Urteil des LG Koblenz (Az. 15 O 36/17). Eine Revision beim Bundesgerichtshof ließ es nicht zu.
Eine Trinkgeldempfehlung ist zwar erlaubt, Sie darf aber nicht automatisch gebucht werden. In vielen Fällen muss der Reisende selbst aktiv werden um bereits gebuchte Trinkgelder vom Bordkonto zu löschen. Das ist nicht zulässig. Es muss dem Passagier überlassen bleiben ob und wann er Trinkgeld gibt. (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)
Trinkgeld Regelung — Dies betrifft in Deutschland Costa Kreuzfahrten, MSC Kreuzfahrten, FTI Cruises, Norwegian Cruise Line uvw.
AIDA, TUI, TransOcean oder Phoenix sind davon nicht betroffen, da Sie keine Trinkgelder buchen.