Gericht bestätigt schnelle Erstattungspflicht!

reise storniert wann geld zurück

Reise storniert wann Geld zurück….

Innerhalb von 14 Tagen muss eine Erstattung erledigt sein. Daran ändert auch Corona nichts.

Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem rechtskräftigen Urteil (Az.: 32 C 2620/20) entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde die Erstattung des Reisepreises gefordert. Der Veranstalter reagierte mit einem Gutschein und der Begründung Corona machen außergewöhnliche Umstände.

Der Fall landete vor Gericht weil der Veranstalter nun auch die Verzugszinsen und Anwaltskosten zahlen sollte!

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Richtig sagt das Frankfurter Gericht. Corona spielt keine Rolle und Gutscheine muss ein Kunde nicht akzeptieren.

Fazit: Sollte Ihr Veranstalter im Rückstand sein, muss er Ihnen auch Verzugszinsen und wenn nötig auch die Anwaltskosten ersetzen. Die Gutscheinlösung der Bundesregierung ist freiwillig und muss nicht akzeptiert werden.

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