Schadensersatz Kreuzfahrten
Es ist erstaunlich was sich manche Urlauber auf die Fahnen schreiben. Eine Schadensersatzklage wegen entgangener Urlaubsfreuden, ging beim Rostocker Amtsgericht ein. Diese Klage wurde vernünftiger Weise abgewiesen mit der Begründung:
Urlaubern steht kein Schadenersatz zu, wenn ihre Kreuzfahrt wegen der Ausbreitung einer Pandemie absagt wird. Urteil des Amtsgerichts Rostock (Az.: 47 C 59/20)
Eine genauere Beschreibung des Falles finden Sie hier
Auch ein Reiseveranstalter kann einen Reisevertrag kündigen, selbst dann wenn für das Zielgebiet noch keine Reisewarnung vorliegt.
Achtung: Diese Entscheidung hat nichts mit der Erstattungspflicht des Reisepreises zu tun.