Neuer harter Lockdown, Warum fährt Tui Cruises weiter?

Auf Grund vieler Nachfragen in den letzten 2 Tagen, hier eine kurze Stellungnahme von uns.

ES wird immer schwieriger heraus zu finden was man nun eigentlich darf und was nicht. TUI Cruises und die HL Cruises fahren derzeit noch aber eigentlich sollte eine Anreise gar nicht mehr möglich sein? oder doch?

Die 15 km Regel gilt aber nicht überall und erst ab einer Izidenz von 200, viele Kollegen schreiben nur vom Verbot tagestouristischer Reisen, demnach wären Kreuzfahrten erlaubt. Die Aussagen und Regelungen sind aber so schwammig, das man es in jede Richtung auslegen kann.

Bei allen Landesregelungen zum Thema Reisen gibt es keine wirklichen klaren Aussagen. Einzig Schiffsreisen in Deutschland werden fast flächendeckend verboten.

Letztendlich ist es für jeden selbst eine Auslegungssache und jeder ist für sich selbst verantwortlich. Es gilt also verantwortlich zu handeln.

Auch Tui Cruises müsste hier verantwortlich handeln und die Reisen auch für HL Cruises absagen.

Tui Cruises dazu: Sollten Sie Ihre Reisepläne in der aktuellen Situation noch kurzfristig ändern wollen, bieten wir Ihnen gern eine kostenfreie Umbuchung auf eine andere Reise an. Falls Sie keinen alternativen Reisetermin finden, ermöglichen wir Ihnen, kostenfrei zu stornieren. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen vertrauensvoll an Ihre Buchungsstelle.  

Grundsätzlich verweist Tui Cruises aber auch auf die eigenverantwortliche Informationsbeschaffung bei den jeweiligen Landesregierungen.

Hier ein paar Beispiele aus den Bundesländern:

Baden Württemberg richtet einen Appell an die Bürger, somit kein Verbot:

Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.

Nicht gestattet:
 Touristische Busreisen
 Touristische Übernachtungsangebote
(auch Campingplätze)
Weiterhin möglich:
 Geschäftsreisen
 Reisen und Übernachten in besonderen
Härtefällen

Bayern: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.

Niedersachsen: Jede Person soll zudem private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden. (also auch kein Verbot)

Saarland: Auf private Reisen und Besuche soll verzichtet werden.
Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Sachsen Anhalt: Es gilt ein 15-Kilometer-Radius um die Gemeinde herum für alle Reisen aus nicht triftigen Gründen. Bürgerinnen und Bürger werden dringlich aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut
nötiges Minimum zu reduzieren und weiterhin generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.

Es gibt also überall soll und kann Bestimmungen, Es gibt Appelle und Bitten, ein echtes klares Verbot zur Kreuzfahrt zu reisen habe ich nicht gefunden. Das soll aber kein Freibrief sein.

Was sind triftige Gründe? Haben Sie aktuelle Erfahrungen oder Auskünfte von Ihren Landesregierungen dann schreiben Sie und hier und teilen sie Ihre Meinung oder Information.

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