Ein medizinischer Notfall auf einem Kreuzfahrtschiff kann innerhalb weniger Minuten aus einem entspannten Urlaub eine Ausnahmesituation machen. Während kleinere Beschwerden meist im Bordhospital behandelt werden können, sieht es bei einem Herzinfarkt, Schlaganfall, schweren Unfall oder einer anderen akuten Erkrankung anders aus. Dann kann eine Ausschiffung notwendig werden – im Extremfall sogar mit einem Rettungshubschrauber.
Doch gerade dann stellt sich eine Frage, über die sich viele Kreuzfahrtgäste vor der Reise kaum Gedanken machen: Wer bezahlt eigentlich den Bordarzt, die Rettung vom Schiff, den Krankenhausaufenthalt und möglicherweise sogar den Rücktransport nach Deutschland?
Die kurze Antwort: Eine pauschale Regel gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem der Ort des Notfalls, die Art des Transports und vor allem der vorhandene Versicherungsschutz.
Was passiert bei einem medizinischen Notfall auf einem Kreuzfahrtschiff?
Moderne Kreuzfahrtschiffe verfügen über ein Bordhospital beziehungsweise eine medizinische Station. Dort können zahlreiche Erkrankungen und Verletzungen diagnostiziert und zunächst behandelt werden.
Die Möglichkeiten eines Schiffshospitals haben allerdings Grenzen. Wird eine weitergehende Diagnostik, Operation oder intensivmedizinische Behandlung notwendig, kann der Schiffsarzt entscheiden, dass der Patient das Schiff verlassen und in ein Krankenhaus an Land gebracht werden muss.
Dabei zählt vor allem eines: die medizinisch möglichst geeignete Versorgung des Patienten.
Je nach Position des Kreuzfahrtschiffes kann die Ausschiffung im nächsten Hafen erfolgen. Ist das nicht möglich oder medizinisch nicht vertretbar, kommen beispielsweise Rettungsboote, Einheiten der Küstenwache oder ein Hubschrauber infrage.
Wer bezahlt den Bordarzt auf einer Kreuzfahrt?
Hier wartet auf viele Passagiere bereits die erste Überraschung.
Eine Behandlung beim Schiffsarzt ist normalerweise keine gewöhnliche Kassenleistung wie der Besuch beim Hausarzt in Deutschland. Medizinische Leistungen an Bord werden in der Regel privat abgerechnet.
Die deutsche Gesundheitskarte beziehungsweise die Europäische Krankenversicherungskarte kann beim Bordarzt nicht einfach wie in einer deutschen Arztpraxis eingesetzt werden.
Das bedeutet häufig: Der Passagier erhält eine Rechnung und muss zunächst selbst bezahlen.
Je nach Untersuchung, Medikamenten, Laborleistungen oder weiterer Behandlung können die Kosten entsprechend steigen.
Gesetzlich Krankenversicherte sollten außerdem nicht davon ausgehen, dass ihre Krankenkasse anschließend automatisch die komplette Rechnung übernimmt. Gerade deshalb gehört eine leistungsfähige Auslandskrankenversicherung aus unserer Sicht zu den wichtigsten Vorbereitungen einer Kreuzfahrt.
Wer bezahlt eine Rettung mit dem Hubschrauber vom Kreuzfahrtschiff?
Diese Frage lässt sich nicht mit einem einfachen „die Reederei“ oder „die Krankenkasse“ beantworten.
Entscheidend ist unter anderem, wer die Rettung durchführt, in welchem Land beziehungsweise Seegebiet sie stattfindet, weshalb der Transport erforderlich ist und welche Versicherungsbedingungen gelten.
Eine gute Auslandskrankenversicherung sollte deshalb nicht nur Arzt- und Krankenhauskosten abdecken. Relevant sind insbesondere medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus sowie Rettungs- und gegebenenfalls Bergungskosten.
Wird beispielsweise von der zuständigen Rettungsleitstelle entschieden, dass ein Patient mit einem Hubschrauber in ein geeignetes Krankenhaus gebracht werden muss, kann ein solcher medizinisch notwendiger Ersttransport je nach Versicherungsvertrag abgesichert sein.
Aber Vorsicht: Nicht jede Police hat identische Bedingungen oder Deckungssummen.
Vor einer Kreuzfahrt sollte deshalb ausdrücklich geprüft werden, ob Rettungs- und Transportkosten von einem Schiff sowie gegebenenfalls Hubschraubereinsätze eingeschlossen sind.
Muss die Reederei die Kosten einer medizinischen Ausschiffung übernehmen?
Nur weil der medizinische Notfall während einer Kreuzfahrt auftritt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Reederei sämtliche daraus entstehenden Kosten trägt.
Erkrankt ein Passagier oder verletzt er sich, können medizinische Behandlung, Transport und die weiteren Folgen zunächst den Reisenden beziehungsweise dessen Versicherungen betreffen.
Anders kann die Situation natürlich aussehen, wenn Ansprüche aufgrund eines von der Reederei zu verantwortenden Ereignisses bestehen. Solche Fälle müssen individuell betrachtet werden.
Eine medizinisch notwendige Ausschiffung aufgrund einer plötzlich auftretenden Erkrankung ist deshalb zunächst von der Frage zu trennen, ob die Reederei für die Erkrankung oder Verletzung verantwortlich ist.
Was passiert nach der Ausschiffung?
Mit dem Verlassen des Kreuzfahrtschiffes ist das Problem häufig noch lange nicht beendet.
Der Patient kann beispielsweise in ein Krankenhaus auf den Kanaren, in Norwegen, der Karibik, den USA oder einem anderen Reiseland gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt muss geklärt werden, wie die medizinische Behandlung weitergeht.
Gleichzeitig entstehen ganz praktische Fragen:
Was passiert mit dem Gepäck? Kann der Partner ebenfalls das Schiff verlassen? Wo übernachtet die Begleitperson? Wie kommt man später nach Deutschland zurück? Und wer bezahlt diese zusätzlichen Kosten?
Genau an dieser Stelle können neben der Auslandskrankenversicherung auch Leistungen einer Reiseabbruchversicherung wichtig werden.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Krankenrücktransport nach Deutschland?
Hier liegt einer der größten Irrtümer vieler Urlauber.
Ein Krankenrücktransport nach Deutschland gehört grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Selbst innerhalb Europas sollte man sich deshalb nicht allein auf die Europäische Krankenversicherungskarte verlassen.
Die Verbraucherzentralen empfehlen ausdrücklich eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Besonders wichtig ist dabei die Formulierung für einen Rücktransport.
Optimal ist ein Tarif, der einen Rücktransport bereits übernimmt, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – und nicht erst dann, wenn er zwingend „medizinisch notwendig“ ist.
Dieser kleine Unterschied in den Versicherungsbedingungen kann im Ernstfall ausgesprochen wichtig werden.
Wie teuer kann ein Krankenrücktransport werden?
Ein medizinischer Rücktransport kann schnell Beträge erreichen, die kaum jemand aus der eigenen Urlaubskasse bezahlen möchte.
Je nach Aufenthaltsort, Gesundheitszustand des Patienten und notwendiger medizinischer Begleitung kann ein Transport per Linienflug möglich sein. Bei schweren Erkrankungen kann dagegen ein Ambulanzflugzeug notwendig werden.
Hinzu kommen möglicherweise Rettungswagen, medizinisches Personal und weitere organisatorische Kosten.
Das Auswärtige Amt warnt deshalb ausdrücklich davor, ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz ins Ausland zu reisen. Krankenhauskosten und ein notwendiger Rettungsflug müssen ohne entsprechenden Versicherungsschutz grundsätzlich vom Reisenden selbst getragen werden.
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte auf einer Kreuzfahrt?
Nein – darauf sollte man sich keinesfalls verlassen.
Die EHIC kann innerhalb der EU und einiger weiterer Staaten zwar bei bestimmten medizinischen Behandlungen helfen. Sie garantiert aber weder die vollständige Übernahme sämtlicher Behandlungskosten noch einen kostenlosen Rücktransport nach Deutschland.
Auf einem Kreuzfahrtschiff kommt ein weiteres Problem hinzu: Die medizinische Versorgung an Bord wird üblicherweise privat abgerechnet.
Wer häufig Kreuzfahrten unternimmt, sollte deshalb prüfen, ob seine Auslandskrankenversicherung tatsächlich weltweit gilt und Kreuzfahrten beziehungsweise medizinische Behandlungen an Bord einschließt.
Welche Versicherung ist für eine Kreuzfahrt besonders wichtig?
Aus unserer Sicht gehört eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung unabhängig von Reederei und Reiseziel ins Reisegepäck.
Vor Abschluss beziehungsweise vor Reisebeginn sollte man insbesondere prüfen:
- Werden medizinische Behandlungen auf einem Kreuzfahrtschiff übernommen?
- Sind medizinisch notwendige Transporte zum Krankenhaus abgesichert?
- Wie sind Hubschrauber-, Rettungs- und Bergungskosten geregelt?
- Gibt es dafür Höchstgrenzen?
- Ist ein Krankenrücktransport nach Deutschland eingeschlossen?
- Reicht dafür „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ oder verlangt der Versicherer „medizinisch notwendig“?
- Wie lange darf die einzelne Auslandsreise dauern?
- Welche Regelungen gelten bei bestehenden Vorerkrankungen?
- Welche Leistungen gibt es für eine mitreisende Begleitperson?
- Was übernimmt zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung?
Gerade der letzte Punkt wird häufig vergessen. Nach einer medizinischen Ausschiffung können beispielsweise zusätzliche Übernachtungen oder eine neue Rückreise notwendig werden.
Muss ein Kreuzfahrtschiff wegen eines medizinischen Notfalls umdrehen?
Nicht zwangsläufig.
Die Schiffsführung und die medizinische Abteilung entscheiden abhängig von der Situation, welche Möglichkeit sinnvoll und verfügbar ist.
Das Schiff kann beispielsweise einen Hafen früher als geplant anlaufen, den Kurs verändern, die Geschwindigkeit erhöhen oder sich in eine Position begeben, an der eine Übergabe an Rettungskräfte möglich ist.
In anderen Situationen kommt ein Rettungshubschrauber zum Schiff.
Solche Einsätze gehören zu den anspruchsvollsten Situationen auf See. Schiff, Besatzung und Rettungskräfte müssen dabei exakt zusammenarbeiten.
Warum trainieren Kreuzfahrtschiffe Rettungseinsätze mit Hubschraubern?
Was für Passagiere spektakulär aussieht, hat einen ernsten Hintergrund.
Die Besatzungen müssen auf Situationen vorbereitet sein, in denen externe Rettungskräfte einen Patienten übernehmen. Dabei spielen unter anderem Kommunikation, die Vorbereitung geeigneter Bereiche an Bord und die Zusammenarbeit mit dem Hubschrauber eine entscheidende Rolle.
Solche Übungen zeigen deshalb sehr anschaulich, welcher Aufwand hinter einer möglichen medizinischen Evakuierung auf hoher See steckt.
Passend dazu haben wir beim Kreuzfahrttester aktuell auch einen Hubschraubereinsatz beziehungsweise das Training einer Evakuierung am Kreuzfahrtschiff im Video dokumentiert.
Hier lässt sich eindrucksvoll beobachten, wie nah ein Hubschrauber einem großen Kreuzfahrtschiff bei einem solchen Manöver tatsächlich kommen kann.
Was sollten Kreuzfahrtgäste vor der Reise kontrollieren?
Niemand möchte eine Kreuzfahrt mit dem Gedanken an Krankenhaus oder Rettungshubschrauber beginnen. Trotzdem dauert ein kurzer Versicherungscheck nur wenige Minuten und kann im Ernstfall enorme finanzielle Folgen verhindern.
Besonders bei Reisen nach Grönland, Island, Alaska, in die Karibik oder auf längeren Seepassagen können sich Kreuzfahrtschiffe weit von großen medizinischen Einrichtungen entfernt befinden.
Deshalb empfehlen wir, vor Reisebeginn nicht nur die Auslandskrankenversicherung abzuschließen, sondern auch die Versicherungsbedingungen tatsächlich zu lesen.
Wichtig sind außerdem die Notfallnummer des Versicherers und – sofern vorhanden – die Versicherungsnummer. Beides sollte auch ohne Internetzugang verfügbar sein.
Fazit: Eine Hubschrauberrettung kann Leben retten – aber auch teuer werden
Ein medizinischer Notfall auf See ist eine Situation, die sich niemand wünscht. Kreuzfahrtschiffe verfügen zwar über medizinische Einrichtungen, doch ein Bordhospital kann kein voll ausgestattetes Krankenhaus an Land ersetzen.
Wird eine Ausschiffung notwendig, können Rettungsboot, Küstenwache oder sogar ein Hubschrauber zum Einsatz kommen.
Wer die daraus entstehenden Kosten am Ende trägt, hängt von der konkreten Situation und vor allem vom persönlichen Versicherungsschutz ab. Auf die gesetzliche Krankenversicherung allein sollten sich Kreuzfahrtgäste dabei nicht verlassen.
Eine gute Auslandskrankenversicherung mit ausreichender Absicherung medizinischer Transporte und einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport gehört deshalb für uns zu einer vernünftigen Kreuzfahrtvorbereitung genauso dazu wie Reisepass und Bordkarte.
Und vielleicht ist genau das die wichtigste Erkenntnis eines spektakulären Hubschraubereinsatzes auf See: Für die Besatzung und die Rettungskräfte ist es kein Schauspiel, sondern Training beziehungsweise Einsatz für einen Ernstfall, bei dem am Ende jede Minute zählen kann.
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„Der Kreuzfahrttester“ wird bereits seit mehr als 25 Jahren redaktionell durch verschiedene Blogs und Interseiten zum Thema Kreuzfahrten betrieben. Die Seite www.kreuzfahrttester.com gilt damit als ältester Kreuzfahrt-Blog auf dem deutschsprachigen Markt. Chefredakteur und Inhaber Claus Blohm gilt mit weit mehr als 5.000 Nächten an Bord verschiedener Schiffe als erfahrener Kreuzfahrtexperte. Neben den allgemeinen Reiseberichten erstellt er auch eine Vielzahl interner und vertraulicher Testberichte, die zum Teil von den Reedereien beauftragt werden. Diese Berichte gelten nicht selten als Grundlage für neue Standards an Bord.


