Mein Schiff 3: Unfalluntersuchung bis 2027 – was droht dem Kapitän nach der Kollision?

Nach der schweren Kollision der Mein Schiff 3 in Bremerhaven untersucht die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung die Hintergründe. Während das Kreuzfahrtschiff in der Werft liegt, stellt sich zunehmend die Frage nach der Verantwortung des Kapitäns.

Stand: 2. November 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Hauptuntersuchung: Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung untersucht die Kollision der Mein Schiff 3 mit zwei Containerschiffen. Ein Abschlussbericht könnte erst 2027 vorliegen.
  • Ermittlungen gegen den Kapitän: Die Wasserschutzpolizei prüft weiterhin, ob beim Auslaufen gegen nautische Sorgfaltspflichten verstoßen wurde.
  • Ungewisse Zukunft: Das Kreuzfahrtschiff liegt inzwischen an der Lloyd Werft in Bremerhaven. Wann die nächsten Reisen stattfinden können, ist weiterhin offen.

Mein Schiff 3: Unfalluntersuchung könnte noch ein Jahr dauern

Die Kollision der Mein Schiff 3 am 25. Oktober 2026 in Bremerhaven beschäftigt die Ermittlungsbehörden offenbar noch längere Zeit. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat den Vorfall als schweren Seeunfall eingestuft und untersucht nun ausführlich, wie es zu dem folgenschweren Zusammenstoß kommen konnte.

Nach Angaben von BSU-Direktor Ulf Kaspera könnte es ungefähr ein Jahr dauern, bis die Untersuchung abgeschlossen ist. Mit einem endgültigen Bericht wäre demnach möglicherweise erst im Herbst 2027 zu rechnen.

Für TUI Cruises bedeutet das nicht, dass das Schiff bis dahin stillliegen muss. Die technische Wiederinbetriebnahme und die behördliche Unfalluntersuchung sind voneinander getrennte Vorgänge.

Die entscheidende Frage lautet nun: War die Kollision bei den herrschenden Wetterbedingungen unvermeidbar, oder hätten andere Entscheidungen den Unfall verhindern können?

Was die Unfallermittler bereits festgestellt haben

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung hat inzwischen einen ersten detaillierten Ablauf des missglückten Auslaufmanövers veröffentlicht.

Demnach wurde die Mein Schiff 3 beim Ablegen von der Columbuskaje zunächst von zwei Schleppern unterstützt. Nachdem diese losgemacht hatten, konnte das Kreuzfahrtschiff bei starkem Westsüdwestwind mit Windstärke zehn nicht genügend Abstand zur Pier gewinnen.

Zunächst passierte die Mein Schiff 3 zwei weitere Schiffe in geringem Abstand. Anschließend driftete sie weiter nach Steuerbord und kollidierte mit den Containerschiffen MSC Anne F und MSC Victorine.

Besonders schwere Schäden entstanden an der Mein Schiff 3 und der MSC Victorine. Bei dem Zusammenstoß wurden unter anderem Rettungsboote des Kreuzfahrtschiffes zerstört.

Menschen wurden bei dem Unfall nicht verletzt.

Die BSU untersucht ausdrücklich nicht nur das eigentliche Manöver, sondern auch die Entscheidungen, die zum Ablegen führten. Dazu gehören betriebliche Abläufe sowie äußere Einflüsse wie Wetter, Lotsen und Verkehrssicherung.

Was droht dem Kapitän der Mein Schiff 3?

Bereits am 26. Oktober bestätigte die Polizei, dass gegen den Kapitän der Mein Schiff 3 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.

Dabei wird geprüft, ob er gegen seine nautischen Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Kapitän den Unfall nachweislich verschuldet hat.

Grundsätzlich trägt ein Kapitän die Verantwortung für die sichere Führung seines Schiffes. Auch die Anwesenheit eines Lotsen entbindet ihn nicht automatisch von dieser Verantwortung.

Bei einem schwierigen Auslaufmanöver unter starken Windbedingungen können jedoch zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen.

Entscheidend dürfte unter anderem sein, welche Wetterinformationen vorlagen, wie die Manövrierfähigkeit eingeschätzt wurde und warum die Schlepper zu dem jeweiligen Zeitpunkt losgemacht wurden.

Ob daraus tatsächlich ein vorwerfbarer Pflichtverstoß entsteht, müssen die zuständigen Behörden klären.

Muss der Kapitän persönlich für den Millionenschaden haften?

Neben möglichen behördlichen Konsequenzen stellt sich die Frage nach der finanziellen Verantwortung.

Die Polizei schätzte den Sachschaden bereits kurz nach der Kollision auf eine Millionensumme. Betroffen sind nicht nur das Kreuzfahrtschiff, sondern auch die beiden Containerschiffe.

Eine persönliche Haftung des Kapitäns für sämtliche Schäden ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.

Bei einer Schiffskollision kommen unterschiedliche rechtliche Verantwortlichkeiten infrage. Dazu gehören mögliche Ansprüche gegen die beteiligten Reeder, Versicherungsfragen und gegebenenfalls persönliche Ansprüche gegen einzelne Beteiligte.

Ob und in welchem Umfang der Kapitän persönlich haften könnte, hängt unter anderem vom nachgewiesenen Verschulden, den anwendbaren Haftungsregeln und seinem Beschäftigungsverhältnis ab.

Auch zwischen einem möglichen Bußgeld und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen muss unterschieden werden.

Wichtig: Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung entscheidet nicht über Schuld oder Haftung. Ihre Aufgabe ist es, die Ursachen eines Seeunfalls zu ermitteln und Empfehlungen zur Vermeidung vergleichbarer Ereignisse zu entwickeln.

Ein späterer BSU-Bericht kann wichtige Erkenntnisse liefern, ersetzt aber keine eigenständige rechtliche Prüfung.

Mein Schiff 3 liegt inzwischen an der Lloyd Werft

Während die Ermittlungen laufen, wird die Mein Schiff 3 in Bremerhaven auf ihre Rückkehr in den Kreuzfahrtbetrieb vorbereitet.

Am 1. November wurde das beschädigte Schiff zur Lloyd Werft verlegt. Dort stehen unter anderem Reparaturen an der Außenhülle und die Wiederherstellung der beschädigten Rettungsmittel an.

Gerade die Rettungsboote könnten zu einem entscheidenden Faktor für die Dauer des Ausfalls werden.

Für einen erneuten Passagierbetrieb müssen die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt sein.

Die ursprünglich am 25. Oktober gestartete Kanarenreise wurde bereits abgesagt. Die betroffenen Gäste erhalten ihren Reisepreis zurück.

Offen ist weiterhin, ob die nächste geplante Reise am 14. November stattfinden kann.

TUI Cruises hatte angekündigt, Anfang dieser Woche mehr Klarheit über mögliche weitere Reiseausfälle schaffen zu wollen.

Ein verbindlicher Termin für die Wiederaufnahme des Reisebetriebs liegt bislang nicht vor.

Kreuzfahrttester-Einschätzung: Die entscheidende Frage liegt vor dem Unfall

Die Untersuchung könnte weit über die Frage hinausgehen, wie die Mein Schiff 3 während des Manövers auf den starken Wind reagierte.

Von besonderem Interesse ist vielmehr, wie die Entscheidung zum Auslaufen unter den bekannten Wetterbedingungen zustande kam.

Welche Risiken waren vorhersehbar? Welche Alternativen standen zur Verfügung? Und welche Rolle spielten die beteiligten nautischen Stellen?

Solche Fragen sind für die Sicherheit der gesamten Kreuzfahrtbranche relevant.

Dabei sollte eines nicht vergessen werden: Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist kein Schuldspruch.

Bis die Ursachen abschließend geklärt sind, wäre es verfrüht, die Verantwortung ausschließlich beim Kapitän zu suchen.

Für die gebuchten Gäste steht unterdessen eine andere Frage im Vordergrund: Wann kann die Mein Schiff 3 wieder sicher auf Kreuzfahrt gehen?

Häufige Fragen zur Mein Schiff 3

Wann wird der Untersuchungsbericht zur Kollision veröffentlicht?

Nach den bisherigen Angaben könnte die Untersuchung ungefähr ein Jahr dauern. Ein Abschlussbericht wäre damit möglicherweise erst 2027 zu erwarten.

Wird gegen den Kapitän ermittelt?

Ja. Die Polizei hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen nautische Sorgfaltspflichten eingeleitet. Ein Verschulden ist bislang nicht festgestellt.

Muss der Kapitän den Schaden persönlich bezahlen?

Das steht nicht fest. Die finanzielle Haftung hängt von verschiedenen rechtlichen Faktoren ab. Die Verantwortung für die Schiffsführung bedeutet nicht automatisch eine persönliche Haftung für den gesamten Schaden.

Wann fährt die Mein Schiff 3 wieder?

Ein verbindlicher Termin ist bislang nicht bekannt. Das Schiff befindet sich zur Reparatur an der Lloyd Werft in Bremerhaven.


Quellen: Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU), öffentliche Angaben zur Untersuchung des Zusammenstoßes vom 25. Oktober 2026; Polizei Bremen/Wasserschutzpolizei; NDR, Berichte vom 30. Oktober und 2. November 2026; TUI Cruises, aktuelle Reiseinformationen.

Redaktioneller Hinweis: Die Darstellung beruht auf den bislang veröffentlichten behördlichen Angaben und Medienberichten. Die Untersuchung ist nicht abgeschlossen. Aussagen über eine persönliche Schuld oder Haftung des Kapitäns lassen sich daraus derzeit nicht ableiten.


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„Der Kreuzfahrttester“ wird bereits seit mehr als 25 Jahren redaktionell durch verschiedene Blogs und Interseiten zum Thema Kreuzfahrten betrieben. Die Seite www.kreuzfahrttester.com gilt damit als ältester Kreuzfahrt-Blog auf dem deutschsprachigen Markt. Chefredakteur und Inhaber Claus Blohm gilt mit weit mehr als 5.000 Nächten an Bord verschiedener Schiffe als erfahrener Kreuzfahrtexperte. Neben den allgemeinen Reiseberichten erstellt er auch eine Vielzahl interner und vertraulicher Testberichte, die zum Teil von den Reedereien beauftragt werden. Diese Berichte gelten nicht selten als Grundlage für neue Standards an Bord.

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