Das Wichtigste in Kürze
- Fällt ein geplanter Hafen aus, kann das unter bestimmten Voraussetzungen einen Reisemangel darstellen.
- Ob und wie viel Geld zurückverlangt werden kann, hängt vom Einzelfall und der tatsächlichen Beeinträchtigung der Reise ab.
- Betroffene sollten Änderungen dokumentieren und einen Reisemangel möglichst unverzüglich beim Reiseveranstalter anzeigen.
Veröffentlicht: 20. September 2026
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2026
Eine Kreuzfahrt wird nicht immer exakt so durchgeführt, wie sie ursprünglich im Katalog oder bei der Buchung beschrieben wurde. Wetter, technische Probleme, medizinische Notfälle, behördliche Entscheidungen oder Schwierigkeiten in einem Hafen können dazu führen, dass sich der Reiseverlauf ändert.
Besonders ärgerlich wird es, wenn ausgerechnet der Hafen gestrichen wird, wegen dem man eine Reise gebucht hat.
Aber bedeutet ein ausgefallener Hafen automatisch, dass Passagiere Geld zurückbekommen?
Die kurze Antwort lautet: Nein, nicht automatisch – möglich ist eine Reisepreisminderung aber durchaus.
Ist eine Kreuzfahrt rechtlich eine Pauschalreise?
In Deutschland werden Kreuzfahrten grundsätzlich vom Pauschalreiserecht erfasst. Damit gelten für Reisende unter anderem die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Reisemängel.
Nach § 651m BGB mindert sich der Reisepreis für die Dauer eines Reisemangels. Entscheidend ist dabei, wie stark der tatsächliche Wert der Reise gegenüber der ursprünglich vereinbarten Leistung beeinträchtigt wurde.
➡️ § 651m BGB – Reisepreisminderung
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Änderung des Fahrplans automatisch zu einer bestimmten Erstattung führt.
Gibt es Geld zurück, wenn ein Hafen ausfällt?
Das kann der Fall sein.
Ein ursprünglich vorgesehener Hafen kann ein wesentlicher Bestandteil einer Kreuzfahrtroute sein. Fällt dieser ersatzlos aus oder wird die Route erheblich verändert, kann deshalb grundsätzlich eine Minderung des Reisepreises infrage kommen.
Wie hoch diese ausfällt, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.
Eine Orientierung liefern bereits ergangene Gerichtsurteile. Der ADAC nennt für einen ausgefallenen Landgang beziehungsweise einen nicht angelaufenen Hafen je nach Einzelfall Minderungen von 15 bis 70 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises.
Bei einer Änderung der Kreuzfahrtroute werden in der Übersicht Werte von 15 bis 50 Prozent des Tagesreisepreises genannt.
Das sind allerdings keine automatisch geltenden Entschädigungssätze, sondern Orientierungswerte aus bisherigen Entscheidungen.
Macht es einen Unterschied, warum der Hafen ausfällt?
Ja – und genau hier wird es kompliziert.
Ein Kapitän trägt die Verantwortung für die Sicherheit von Schiff, Gästen und Besatzung. Ist beispielsweise ein Hafen aufgrund von starkem Wind, hohem Wellengang oder anderen Sicherheitsrisiken nicht gefahrlos erreichbar, kann ein Anlauf gestrichen werden.
Auch medizinische Notfälle können den Reiseverlauf verändern. Muss ein Schiff außerplanmäßig einen anderen Hafen anlaufen oder seine Geschwindigkeit ändern, kann der weitere Fahrplan durcheinandergeraten.
Hinzu kommen technische Probleme, gesperrte Häfen oder behördliche Entscheidungen.
Deshalb sollte man einen ausgefallenen Hafen immer im konkreten Zusammenhang betrachten.
Was passiert mit einem gebuchten Landausflug?
Wird ein Hafen gar nicht angelaufen, kann auch der dort geplante Landausflug nicht stattfinden.
Bei direkt über die Reederei gebuchten Ausflügen wird der Preis für einen aufgrund des Hafenausfalls nicht durchgeführten Ausflug üblicherweise erstattet.
Anders kann die Situation aussehen, wenn ein Ausflug individuell bei einem externen Anbieter gebucht wurde. Dann gelten dessen Buchungs- und Stornierungsbedingungen.
Gerade bei privaten Ausflügen lohnt es sich deshalb, bereits bei der Buchung darauf zu achten, welche Regelung der Anbieter für einen kurzfristigen Hafenausfall vorsieht.
Was gilt bei einer größeren Routenänderung?
Je stärker eine Reise von der gebuchten Kreuzfahrt abweicht, desto interessanter wird die rechtliche Frage.
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob lediglich die Reihenfolge zweier Häfen geändert wird oder beispielsweise mehrere wichtige Reiseziele komplett entfallen.
Wird bereits vor Reisebeginn eine wesentliche Eigenschaft der gebuchten Pauschalreise erheblich geändert, gelten zusätzliche Regeln. Je nach Umfang der Änderung können Reisende die Änderung akzeptieren oder unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag ohne Rücktrittsgebühr beenden.
Eine bloße kleinere Fahrplanänderung ist davon zu unterscheiden.
Müssen Passagiere einen Reisemangel an Bord melden?
Wer Ansprüche geltend machen möchte, sollte nicht einfach bis nach der Reise warten.
§ 651o BGB sieht vor, dass ein Reisemangel dem Reiseveranstalter unverzüglich angezeigt werden muss. Das ist besonders wichtig, wenn der Veranstalter grundsätzlich die Möglichkeit hätte, Abhilfe zu schaffen.
Betroffene sollten deshalb möglichst dokumentieren:
- wann und wie die Routenänderung mitgeteilt wurde,
- welcher Hafen oder welche Leistung ausgefallen ist,
- welche Alternative angeboten wurde,
- welche zusätzlichen Kosten entstanden sind.
Mitteilungen der Reederei, Schreiben auf der Kabine oder Informationen aus der App sollte man ebenfalls aufbewahren.
Gibt es bei jeder Verspätung eines Kreuzfahrtschiffs eine Entschädigung?
Nein.
Hier werden häufig unterschiedliche Fahrgastrechte miteinander vermischt.
Das Europäische Verbraucherzentrum weist ausdrücklich darauf hin, dass die bekannten pauschalen Entschädigungsregelungen für eine verspätete Ankunft von Schiffen nicht in gleicher Weise für Kreuzfahrten gelten.
Bei einer Kreuzfahrt spielt deshalb insbesondere das Pauschalreiserecht eine wichtige Rolle.
➡️ Europäisches Verbraucherzentrum: Rechte bei Kreuzfahrten und Schiffsreisen
Was zeigt der aktuelle Fall der AIDAprima?
Wie schnell ein Reiseplan durcheinandergeraten kann, zeigte zuletzt auch die AIDAprima. Nach einem Zwischenfall in Le Havre musste der weitere Reiseverlauf angepasst werden.
Solche Fälle zeigen gleichzeitig, warum man zwischen einer notwendigen operativen Entscheidung des Kapitäns und den möglichen reiserechtlichen Folgen für die Gäste unterscheiden muss.
Mehr zum Thema AIDA und den Schiffen der Flotte gibt es in unserem großen Überblick:
➡️ AIDA Cruises – Schiffe, Reisen und aktuelle Nachrichten
Auch bei Mein Schiff von TUI Cruises und MSC Cruises können Routen aufgrund äußerer Umstände kurzfristig angepasst werden.
Sollte man wegen eines ausgefallenen Hafens sofort Geld verlangen?
Zunächst sollte geklärt werden, was tatsächlich ausgefallen ist und weshalb.
Ein zusätzlicher Seetag statt eines wichtigen Reiseziels kann eine andere Bewertung rechtfertigen als ein lediglich zeitlich verschobener Hafenanlauf.
Ebenso spielt eine Rolle, ob ein Ersatzhafen angeboten wurde und wie bedeutend der ausgefallene Programmpunkt für die gesamte Reise war.
Wer eine größere Forderung geltend machen möchte, sollte sich deshalb im Zweifel individuell beraten lassen.
Unser Kreuzfahrttester-Tipp
Bei einer Routenänderung sollte man sich zunächst nicht über mögliche Prozentzahlen streiten, sondern Beweise sichern.
Screenshot der ursprünglichen Route machen, Mitteilungen der Reederei speichern und dokumentieren, wann die Änderung bekanntgegeben wurde.
Erst danach lässt sich vernünftig beurteilen, ob tatsächlich ein Reisemangel vorliegt und welche Forderung angemessen sein könnte.
Häufige Fragen zum ausgefallenen Hafen bei einer Kreuzfahrt
Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Kreuzfahrtschiff einen Hafen nicht anläuft?
Möglicherweise. Ein ausgefallener Hafen kann einen Reisemangel darstellen. Ob eine Reisepreisminderung besteht und wie hoch sie ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem ausgefallenen Kreuzfahrthafen?
Es gibt keinen festen Betrag. Gerichtliche Entscheidungen können eine Orientierung geben, sind aber nicht automatisch auf jeden anderen Fall übertragbar.
Was passiert mit meinem über die Reederei gebuchten Ausflug?
Kann der Ausflug wegen des ausgefallenen Hafenanlaufs nicht durchgeführt werden, wird der dafür gezahlte Preis üblicherweise erstattet.
Muss ich einen Reisemangel noch während der Kreuzfahrt melden?
Ein Reisemangel sollte grundsätzlich unverzüglich angezeigt werden. Außerdem empfiehlt es sich, sämtliche Änderungen und Mitteilungen zu dokumentieren.
Kann eine Reederei einen Hafen wegen schlechten Wetters streichen?
Ja. Die Sicherheit von Gästen, Besatzung und Schiff hat Vorrang. Trotzdem sollte die Frage, ob darüber hinaus reiserechtliche Ansprüche bestehen, getrennt davon betrachtet werden.
Gilt das auch für AIDA, Mein Schiff und MSC Cruises?
Für in Deutschland als Pauschalreise gebuchte Kreuzfahrten gelten grundsätzlich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen unabhängig davon, mit welcher Reederei die Reise durchgeführt wird.
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„Der Kreuzfahrttester“ wird bereits seit mehr als 25 Jahren redaktionell durch verschiedene Blogs und Interseiten zum Thema Kreuzfahrten betrieben. Die Seite www.kreuzfahrttester.com gilt damit als ältester Kreuzfahrt-Blog auf dem deutschsprachigen Markt. Chefredakteur und Inhaber Claus Blohm gilt mit weit mehr als 5.000 Nächten an Bord verschiedener Schiffe als erfahrener Kreuzfahrtexperte. Neben den allgemeinen Reiseberichten erstellt er auch eine Vielzahl interner und vertraulicher Testberichte, die zum Teil von den Reedereien beauftragt werden. Diese Berichte gelten nicht selten als Grundlage für neue Standards an Bord.

