In dem Moment, in dem die Leinen gelöst werden und das Schiff die Dreimeilenzone verlässt, ändert sich die Rechtslage. Ein Kreuzfahrtschiff ist ein eigener Staat auf Zeit – und der Kapitän ist sein absolutes Oberhaupt. Er trägt nicht nur die Verantwortung für Milliardenwerte und tausende Menschenleben, er besitzt auch rechtliche Befugnisse, die an Land undenkbar wären. Doch was darf der „Master under God“ wirklich? Wir lüften die Mythen rund um die Macht in Weiß.
1. Die „Trauung auf See“: Romantik oder Rechtsirrtum?
Der größte Mythos zuerst: Darf ein Kapitän Paare verheiraten?
- Die Wahrheit: Nur unter bestimmten Flaggen (z. B. Malta, Bermuda oder Bahamas) und mit speziellen Lizenzen ist eine Hochzeit beim Kapitän rechtsgültig. Auf deutschen Schiffen ist die Zeremonie meist rein symbolisch. Aber: Wenn der Kapitän es darf, ist er in diesem Moment Standesbeamter und Richter in Personalunion.
2. Der Kapitän als Polizist: Handschellen an Bord
Gibt es Ärger an Bord, wartet der Kapitän nicht auf die Polizei. Er ist die Polizei. Er besitzt die exekutive Gewalt und kann Passagiere in der schiffseigenen Arrestzelle (der „Brig“) festsetzen lassen, wenn sie eine Gefahr darstellen. Sein Wort ist Gesetz – ein Einspruch ist erst im nächsten Hafen vor einem ordentlichen Gericht möglich.
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3. Kursänderungen: „Ich bestimme, wo wir hinfahren“
Haben Sie sich über einen ausgefallenen Hafen geärgert? Der Kapitän hat das letzte Wort. Wenn er entscheidet, dass die Einfahrt aufgrund von Wind oder Wellen zu riskant ist, kann ihn niemand umstimmen – nicht einmal die Reedereizentrale in Hamburg oder Miami. Sicherheit schlägt Fahrplan, immer.
4. Das Recht auf Testament und Beurkundungen
Sollte ein Passagier in eine lebensbedrohliche Lage geraten, kann der Kapitän ein sogenanntes Nottestament beurkunden. Auch Geburten oder Sterbefälle trägt er ins Logbuch ein – dieses Dokument hat vor Gericht weltweit den Status einer öffentlichen Urkunde.
5. Der „Rauswurf“ auf hoher See
Der Kapitän hat das Hausrecht. Wenn ein Gast sich massiv gegen die Bordordnung verstößt (z. B. Rauchen auf dem Balkon trotz Warnung oder Belästigung der Crew), kann der Kapitän den Gast im nächsten Hafen zwangsweise von Bord weisen – ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Heimflugkosten.
Und jetzt seid Ihr dran wie immer….!
Hatten Sie schon einmal das Glück, den Kapitän persönlich zu treffen oder sogar an seinem Tisch zu essen? Oder haben Sie eine spektakuläre Kursänderung miterlebt, die der „Alte“ ganz allein entschieden hat?
Schreiben Sie uns Ihre Erlebnisse mit den Herren (und Damen) in Weiß in die Kommentare! Wer ist für Sie der beeindruckendste Kapitän der Weltmeere?
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„Der Kreuzfahrttester“ wird bereits seit mehr als 25 Jahren redaktionell durch verschiedene Blogs und Interseiten zum Thema Kreuzfahrten betrieben. Die Seite www.kreuzfahrttester.com gilt damit als ältester Kreuzfahrt-Blog auf dem deutschsprachigen Markt. Chefredakteur und Inhaber Claus Blohm gilt mit weit mehr als 5.000 Nächten an Bord verschiedener Schiffe als erfahrener Kreuzfahrtexperte. Neben den allgemeinen Reiseberichten erstellt er auch eine Vielzahl interner und vertraulicher Testberichte, die zum Teil von den Reedereien beauftragt werden. Diese Berichte gelten nicht selten als Grundlage für neue Standards an Bord.

