Reise-Reaktivierung bei TUI Cruises & MSC: Muss ich jetzt wirklich an Bord?

Eigentlich war der Urlaub schon abgehakt: Die Reederei hat die Kreuzfahrt offiziell abgesagt, die Koffer blieben im Schrank. Doch plötzlich landet eine E-Mail im Postfach: „Gute Nachrichten! Ihre Reise findet doch statt. Wir haben Ihre Buchung automatisch reaktiviert.“ Was bei TUI Cruises und MSC derzeit für Erstaunen sorgt, wirft brisante rechtliche Fragen auf. Wir klären, ob Sie diese „Zwangsbeglückung“ akzeptieren müssen.

Die Ausgangslage: Absage und Kehrtwende

Hintergrund sind oft operative Änderungen oder kurzfristig gelöste Blockaden (z.B. im Roten Meer oder im Persischen Golf). Veranstalter wie TUI Cruises informieren ihre Gäste aktuell darüber, dass zuvor stornierte Termine nun doch gehalten werden können. Besonders forsch: In einigen Schreiben heißt es, der Kunde müsse nichts weiter tun, die Buchung sei wieder aktiv.

Das sagt das Reiserecht: Einmal weg, immer weg?

Juristisch ist die Sache recht eindeutig. Sobald ein Reiseveranstalter eine Reise unwiderruflich absagt, erlischt der ursprüngliche Reisevertrag.

  • Keine Einseitigkeit: Ein Vertrag kann nicht einseitig von einer Partei wiederhergestellt werden, nachdem er durch die Absage des Veranstalters aufgelöst wurde.
  • Neues Angebot: Rechtlich gesehen ist die „Reaktivierung“ durch die Reederei lediglich ein neues Angebot an Sie.
  • Zustimmungsprinzip: Damit ein neuer Vertrag zustande kommt, müssen Sie diesem aktiv zustimmen. Schweigen gilt im deutschen Reiserecht (BGB) nicht als Annahme – schon gar nicht, wenn der alte Vertrag bereits beendet war.

Warum machen die Reedereien das?

Für TUI Cruises und MSC ist die „automatische Reaktivierung“ ein logistischer Kniff. Es ist einfacher, die alten Buchungsdaten im System wieder auf „aktiv“ zu setzen, als Tausende Gäste einzeln neu zu akquirieren. Man hofft darauf, dass die Mehrheit der Urlauber froh über die Nachricht ist und die Reise antritt.

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Was müssen Sie jetzt tun?

Wenn Sie die Reise nicht mehr antreten wollen (weil Sie z.B. schon etwas anderes gebucht haben oder die Urlaubsplanung hinfällig ist), sollten Sie schnell handeln:

  1. Widerspruch einlegen: Schreiben Sie umgehend an Ihr Reisebüro oder direkt an die Reederei (TUI Cruises bzw. MSC). Erklären Sie kurz und knapp, dass Sie der Reaktivierung widersprechen.
  2. Auf die Absage berufen: Weisen Sie darauf hin, dass die Reise durch den Veranstalter bereits verbindlich abgesagt wurde und der Vertrag damit erloschen ist.
  3. Zahlungen prüfen: Achten Sie darauf, dass keine automatischen Lastschriften für Restzahlungen eingezogen werden. Falls doch: Widerrufen Sie diese bei Ihrer Bank.

Zusammenfassung: Ihre Rechte auf einen Blick

SituationRechtslage
Reise wurde abgesagtDer Vertrag ist rechtlich beendet.
Reaktivierung per E-MailDies ist lediglich ein Angebot für einen neuen Vertrag.
Muss ich reisen?Nein. Ohne Ihre explizite Zustimmung sind Sie nicht zur Reise verpflichtet.
Muss ich stornieren?Nein, Sie müssen nur der „Reaktivierung“ widersprechen, da es keinen gültigen Vertrag mehr gibt, den man stornieren müsste.

Fazit: Lassen Sie sich von Formulierungen wie „Sie müssen nichts weiter tun“ nicht unter Druck setzen. Ein Reiseveranstalter kann Sie nicht per E-Mail zum Urlaub verpflichten, den er selbst zuvor storniert hat. Ein kurzer, schriftlicher Widerspruch genügt, um auf der sicheren Seite zu sein.


Haben Sie für den Zeitraum der ursprünglichen Kreuzfahrt bereits eine alternative Reise gebucht oder andere feste Pläne gemacht, die Ihnen nun Kosten verursachen?


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Claus A. Blohm

„Der Kreuzfahrttester“ wird bereits seit mehr als 25 Jahren redaktionell durch verschiedene Blogs und Interseiten zum Thema Kreuzfahrten betrieben. Die Seite www.kreuzfahrttester.com gilt damit als ältester Kreuzfahrt-Blog auf dem deutschsprachigen Markt. Chefredakteur und Inhaber Claus Blohm gilt mit weit mehr als 5.000 Nächten an Bord verschiedener Schiffe als erfahrener Kreuzfahrtexperte. Neben den allgemeinen Reiseberichten erstellt er auch eine Vielzahl interner und vertraulicher Testberichte, die zum Teil von den Reedereien beauftragt werden. Diese Berichte gelten nicht selten als Grundlage für neue Standards an Bord.

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