Ausweis weg, Kreuzfahrt futsch? Gericht entscheidet für die Reederei

Urteil: Kein voller Reisepreis zurück bei gestohlenem Ausweis

Wer kurz vor einer Kreuzfahrt seinen Personalausweis verliert oder bestohlen wird, kann nicht automatisch die vollständige Rückerstattung des Reisepreises verlangen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Ein Ehepaar aus Franken wollte im Juni 2024 eine Ostsee-Kreuzfahrt ab Kopenhagen antreten. Einen Tag vor der Einschiffung wurde der Personalausweis der Ehefrau gestohlen. Obwohl der Diebstahl bei der Polizei gemeldet wurde, verweigerte die Reederei die Einschiffung wegen fehlender gültiger Ausweisdokumente.

Das Paar forderte daraufhin die Rückzahlung des gesamten Reisepreises von 2.590 Euro. Die Richter lehnten dies jedoch ab. Der Verlust eines Ausweises gehöre zur Verantwortung des Reisenden und stelle keinen „unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand“ dar. Auch ein Diebstahl ändere daran nichts.

Zudem bestätigte das Gericht die Entscheidung der Reederei. Eine polizeiliche Verlustbescheinigung ersetze keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass und berechtige daher nicht zur Einschiffung.

Die Reederei hatte bereits gemäß ihren Stornobedingungen 277,50 Euro erstattet. Mehr stand dem Ehepaar nach Ansicht des Gerichts nicht zu.

Fazit für Kreuzfahrtgäste

Das Urteil macht deutlich: Gültige Ausweisdokumente gehören zu den wichtigsten Reiseunterlagen. Wer sie verliert, trägt grundsätzlich selbst das Risiko – und muss unter Umständen auf seine Kreuzfahrt verzichten.


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„Der Kreuzfahrttester“ wird bereits seit mehr als 25 Jahren redaktionell durch verschiedene Blogs und Interseiten zum Thema Kreuzfahrten betrieben. Die Seite www.kreuzfahrttester.com gilt damit als ältester Kreuzfahrt-Blog auf dem deutschsprachigen Markt. Chefredakteur und Inhaber Claus Blohm gilt mit weit mehr als 5.000 Nächten an Bord verschiedener Schiffe als erfahrener Kreuzfahrtexperte. Neben den allgemeinen Reiseberichten erstellt er auch eine Vielzahl interner und vertraulicher Testberichte, die zum Teil von den Reedereien beauftragt werden. Diese Berichte gelten nicht selten als Grundlage für neue Standards an Bord.

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