AIDA vor Gericht: Cashback bleibt an Bord – und das ist eigentlich keine Überraschung

Wer eine Kreuzfahrt bucht, freut sich über zwei Dinge besonders: gutes Wetter und ein kleines Extra im Geldbeutel. Genau um dieses Extra ging es jetzt vor Gericht – und AIDA Cruises musste vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine empfindliche Niederlage einstecken.

Das Urteil könnte für viele Kreuzfahrtfans sogar Anlass zum Schmunzeln sein. Denn die Richter stellten klar: Reisevermittler dürfen ihren Kunden einen Teil ihrer Provision als Cashback, Bonus oder Rabatt zurückgeben. Anders gesagt: Wenn ein Reisebüro oder eine Online-Plattform ein Stück vom Kuchen abgibt, ist das vollkommen legal.

Das große Cashback-Duell auf hoher See

Auslöser des Rechtsstreits war der Reisedienstleister S-Markt & Mehrwert, der Kunden beim Buchen von AIDA-Reisen einen Teil der Provision zurückerstattete. AIDA Cruises gefiel das überhaupt nicht.

Im Agenturvertrag war festgelegt, dass Kunden keine geldwerten Vorteile erhalten dürfen. Doch S-Markt hielt an seinem Bonusmodell fest – und AIDA kündigte kurzerhand den Vertrag.

Das Problem: Die Gerichte sahen das anders.

OLG Düsseldorf: Wettbewerb darf nicht über Bord gehen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das frühere Urteil des Landgerichts Düsseldorf und erklärte das Verbot von Rückvergütungen für kartellrechtswidrig.

Die Richter argumentierten sinngemäß:
Wenn Reisebüros nicht mit Rabatten oder Rückvergütungen werben dürfen, wird der Preiswettbewerb künstlich eingeschränkt. Und genau das ist nach deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht nicht zulässig.

Damit gilt:

  • Reisevermittler dürfen Provisionen teilweise an Kunden weitergeben.
  • Vertragsklauseln, die dies verbieten, sind unwirksam.
  • Die Kündigung des Agenturvertrags war ebenfalls unwirksam.

Mal ehrlich: Rückvergütungen sind längst Alltag

Wer heute online eine Kreuzfahrt bucht, kennt das Spiel:

  • Cashback
  • Gutscheine
  • Sofortrabatte
  • Bonusprogramme
  • Tankgutscheine
  • Reiseguthaben

Rückvergütungen und Nachlässe gehören insbesondere bei Online-Plattformen längst zur gängigen Praxis. Dass sich manche Reisebüroverbünde dagegen wehren, dürfte weniger mit rechtlichen Bedenken zu tun haben als mit einer gewissen Portion Neid auf die beeindruckenden Buchungszahlen erfolgreicher Anbieter.

Bordguthaben: Ist das nicht fast dasselbe?

Besonders pikant: Auch Reedereien selbst locken regelmäßig mit Bordguthaben, Getränkepaketen oder kostenlosen Ausflügen.

Und Hand aufs Herz: Ob der Kunde 100 Euro Cashback erhält oder 100 Euro Bordguthaben für Cocktails und Spa-Behandlungen – am Ende spart er Geld.

Das fällt also nahezu in dieselbe Kategorie. Der Unterschied liegt vor allem in der Verpackung. Statt Bargeld gibt es eben Mojitos, Massagen oder ein Abendessen im Spezialitätenrestaurant.

Was bedeutet das Urteil für Kreuzfahrtfans?

Für Verbraucher ist das Urteil eine gute Nachricht.

Wer Preise vergleicht und bei einem Vermittler mit Cashback oder Bonus bucht, kann weiterhin von attraktiven Nachlässen profitieren. Der Wettbewerb bleibt erhalten – und das sorgt oft für bessere Angebote.

Kurz gesagt:
Je mehr Wettbewerb, desto größer die Chance auf ein echtes Schnäppchen.

AIDA prüft weitere Schritte

AIDA Cruises respektiert das Urteil, hält die Rechtsauffassung jedoch weiterhin für falsch und prüft eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.

Ob der Fall also noch eine weitere Runde dreht, bleibt abzuwarten.

Fazit: Der Kunde darf sich freuen

Das Urteil des OLG Düsseldorf bringt es auf den Punkt:
Rabatte, Cashback und Rückvergütungen sind erlaubt.

Für Kreuzfahrtfans bedeutet das vor allem eines: Die Chancen auf günstigere Angebote bleiben bestehen.

Und ganz ehrlich:
Ob das Extra als Cashback auf dem Konto landet oder als Bordguthaben in Piña Coladas investiert wird – Hauptsache, der Urlaub wird ein bisschen günstiger.

Instagram: @kreuzfahrttester

Facebook: AIDA Kreuzfahrten


Entdecke mehr von Der Kreuzfahrttester

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

„Der Kreuzfahrttester“ wird bereits seit mehr als 25 Jahren redaktionell durch verschiedene Blogs und Interseiten zum Thema Kreuzfahrten betrieben. Die Seite www.kreuzfahrttester.com gilt damit als ältester Kreuzfahrt-Blog auf dem deutschsprachigen Markt. Chefredakteur und Inhaber Claus Blohm gilt mit weit mehr als 5.000 Nächten an Bord verschiedener Schiffe als erfahrener Kreuzfahrtexperte. Neben den allgemeinen Reiseberichten erstellt er auch eine Vielzahl interner und vertraulicher Testberichte, die zum Teil von den Reedereien beauftragt werden. Diese Berichte gelten nicht selten als Grundlage für neue Standards an Bord.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Nach oben scrollen

Entdecke mehr von Der Kreuzfahrttester

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen